Mitgliedschaft im DAV Sektion Weiler im Allgäu

Anmeldungen, Kündigungen sowie alle Änderungen

Bei Fragen, Kündigungen sowie alle Änderungen (Konto-, Adressänderungen usw.) bitte direkt an unsere Mitgliederverwaltung wenden:

Anja Bentele: 08387/9243055 oder Kontakt.

Mitglied werden

DAV Beitragsjahr

 

Das Kalenderjahr ist für den DAV auch das Beitragsjahr. Neumitglieder, die sich Online anmelden, sind mit der Gültigkeit ab dem Folgetag 00:00 Uhr Mitglied. Der vorläufige Mitgliedsausweis erhalten Sie per E-Mail und hat eine Gültigkeit von 4 Wochen. In diesem Zeitraum erhalten Sie den Originalausweis.

 

Hinweis: Ab 15.11. bis 31.12. eines jeden Jahres wird Neumitgliedern die Option angeboten, sich zwischen Zwei Eintrittsdaten zu entscheiden:
 1. Sofort-Eintritt (mit dem vollen Beitrag für das laufende Jahr) mit Beginn der Mitgliedschaft ab 00:00 Uhr des Folgetags
 2. Eintritt zum 01.12., wobei der Jahresbeitrag dann erst ab dem nächsten Beitragsjahr zu entrichten ist. In diesem Fall wird jedoch kein Sofortausweis erstellt, sondern nur eine E-Mail versendet mit dem Hinweis, dass die Sektion den Ausweis rechtzeitig zusenden wird.

Achtung: Neumitglieder, die vor 15.11. eines jeden Jahres beitreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag!

 

Bei einer Anmeldung zur C- Mitgliedschaft (Gast) benötigen wir ihre Mitgliedsnummer vom Hauptverein.
(Diese finden Sie auf ihrem Ausweis unter dem BARCODE z.B. 023/04/99999)

Mitgliedsbeiträge

 

  • A - Mitglied (Vollbeitrag)

Jahresbeitrag:   59,- €
Aufnahmegebühr (einmalig):   6,- €

A - Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Beitragskategorie angehören. 

 

  • B - Mitglied (Mitglied mit Beitragsvergünstigungen)

Jahresbeitrag:   32,- €
Aufnahmegebühr (einmalig):   6,- €

B - Mitglieder (auf Antrag) sind Mitglieder mit Beitragsvergünstigung.

   Den ermäßigten Beitrag bezahlen:
      - (Ehe-)Partner von Vollzahlern. (Voraussetzungen sind gemeinsamer Haushalt und Konto)
      - Die aktiven Mitglieder der Bergwacht, die ihren Dienst jährlich nachweisen.

 

  • Senior (ab 71 Jahren)

Jahresbeitrag:   28,- €

Senioren sind Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag).

 

  • C - Mitglied (Gastmitglied, d. h. Mitglied einer anderen Sektion)

Jahresbeitrag:   15,- €
Jugend:   10,- €

C - Mitglieder sind Mitglieder, die bereits einer anderen Sektion des DAV, OeAV oder des AVS angehören.
Eine als C-Mitglied ist online leider nicht möglich. Melde dich bitte direkt bei der Mitgliederverwaltung über Kontakt oder bei info@dav-weiler.de.

 

  • Junior (19 bis 25 Jahre)

Jahresbeitrag:   30,- €
Aufnahmegebühr (einmalig):   6,- €

Junioren sind Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 

 

  • Jugend (14 bis 18 Jahre)

Jahresbeitrag:   14,- €

Jugendliche sind Mitglieder ab vollendetem 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 

  • Kind (0 bis 13 Jahre)

Jahresbeitrag:   10,- €

Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr

 

  • Familienmitgliedschaft

Jahresbeitrag:   91,- €

Familien: Beide Elternteile sind Mitglied der Sektion und zahlen den A- und B-Beitrag.
Die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei (müssen aber angemeldet werden).

 

  • Alleinerziehende

Jahresbeitrag:   59,- €

Alleinerziehende: (auf Antrag) Der/die Alleinerziehende ist Mitglied der Sektion und zahlt den A-Beitrag.
Die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei (müssen aber angemeldet werden). Ein Nachweis als Alleinerziehender wird benötigt.

 

  • H - Mitglied

H - Mitglieder: Mitglieder mit Behinderung bekommen 50 % Ermäßigung auf den entsprechenden Mitgliedschaftsbeitrag.

Tourengebühr

Die Tourengebühr wird nur für "Nichtmitglieder der Sektion Weiler" bei Teilnahme an Sektionstouren oder (Ausbildungs-) Kursen erhoben:

Tagestour 10,- € pauschal
Mehrtagestour 10,- € pro Tag
Ausbildungstour 20,- € pauschal

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Weiler im Allgäu des Deutschen Alpenvereins e. V. an.
Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für oben genannte Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Bei Nichteinhaltung dieses Termins ist der Beitrag für das ganze folgende Jahr zu bezahlen (Satzung § 9).
Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.
Die Sektion Weiler im Allgäu räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein.
Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsaus erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurückzusenden.